Ordentliche Prüfungen (der Mitgliedsgenossenschaften) gemäß § 53 Genossenschaftsgesetz
Sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen auch als freiwillige Prüfungen
Gründungsgutachten / Fusion und Umwandlung / Unternehmens-bewertungen
Prüfungen von Unternehmen anderer Rechtsformen (Tochtergesellschaften von Genossenschaften)
Betriebswirtschaftliche Beratungen
Steuerberatung, Erstellung von Steuererklärungen
rechtliche Beratung, Satzungs- und Personalangelegenheiten mit selbstständigen Berufsträgern
Besuch und Leitung von Generalversammlungen
Schulungen von Aufsichtsräten, Vorständen, Buchhaltern
Jedes Mitglied hat die gleichen Rechte. Unabhängig von der Kapitalbeteiligung haben alle das gleiche Stimmrecht.
Mitglieder bringen das erforderliche Kapital
selbst auf. Ein Mindest-
kapital gibt es nicht.
Beim Ausscheiden besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des Auseinandersetzungs-guthabens gegen die Genossenschaft. Es ist keine Übernahme durch Dritte erforderlich.
Vorstand und Aufsichtsrat sind Mitglieder der Genossenschaft und werden aus der Gesamtheit der Mitglieder gewählt.
Mitglieder profitieren vom wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft.
Mitglieder der Genossenschaft sind automatisch Teilhaber und Kunden. Es besteht eine hohe Identifikation.
Beitritt und Austritt sind ohne Notar möglich. Demzufolge passieren die Verfahren schnell und ohne Zusatzkosten.
Bei der Übergabe der Geschäftstätigkeit an die nächste Generation ist keine Erbschaftssteuer fällig.
Genossenschaften sind
aufgrund der internen Kontrollen und durch die Prüfung des Genossenschafts-
verbandes die insolvenz-sicherste Rechtsform.