GVTS-Genossenschaftsverband Thüringen-Sachsen e.V.
(nachfolgend Verband genannt)
Stand vom 01.02.2017
Die Genossenschaft hat alles zu
unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Verbandes gefährdet. Dies gilt insbesondere für
Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
Soweit der Verband Ergebnisse im Rahmen seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Verbandes nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Verbandes außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.
Der Verband erzielt seine Vergütung aufgrund einer festgesetzten Gebühren- und Beitragsordnung; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf die Vergütung verlangen.
Die Kommunikation zwischen dem Verband und der Genossenschaft kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit die Genossenschaft eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird die Genossenschaft den Verband entsprechend in Textform informieren.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Der Gerichtsstand ist der Sitz des Verbandes.